Hinweise zum Antrag auf Notfallbetreuung
17.03.2020
Den Antrag auf Notfallbetreuung von Kindern in Schulen aufgrund von Corona/Covid-19 finden Sie hier.
Hinweise zum Ausfüllen:
Über die Anträge entscheidet der Schulleiter.
Personengruppen
- Personengruppen, welche zwingend zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gebraucht werden
- Gesundheitswesen
- Sicherheit (Polizei, JVA)
- Hier bitte das Antragsformular nur bis zur Unterschrift der Erziehungsberechtigten ausfüllen. Eine Erklärung der Arbeitgeber ist nicht notwendig!
- Personengruppen, welche evtl. zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gebraucht werden, aber mit Einzelfallprüfung
- z.B. Wasser, Strom, Müll
- z.B. Kommunikationstechnik, Ernährung
- Hier bitte das Antragsformular vollständig ausfüllen. Eine Erklärung der Arbeitgeber ist notwendig!
- Personengruppen, welche nicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gebraucht werden
Sollten zwischen Schule und Erziehungsberechtigten nicht lösbare Differenzen zur Entscheidung des Schulleiters auftreten, entscheidet das Staatliche Schulamt Westthüringen nach Prüfung des Sachverhaltes.