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News-Archiv

 

Fall von Wenzel Strapinski endlich im Gange

15.02.2024

Ilmenau, 06.02.24

Nach einem Monat nahm das Gerichtsverfahren um Wenzel Strapinski endlich seinen Lauf. Dieses fand am 06.02.2024, um 12:20 Uhr unter Aufsicht von Oberrichterin Johanna (8p) in der Goetheschule Ilmenau statt. 

...Und welchen Lauf die Verhandlung um den Protagonisten der Novelle "Kleider machen Leute" im Rahmen des Deutschunterrichts nahm, beschreiben Tom Wilsbach und Jan Müller im Folgenden:

Der Schneider Wenzel Strapinski wurde wegen Täuschung angeklagt. Er selbst habe sich als Graf Strapinski ausgegeben und damit viele Menschen getäuscht.

Zuerst wurde der Fall von den Staatsanwälten rekonstruiert. Sie stellten fest, dass der Kutscher, bei dem Strapinski mitgefahren war, ihm einen Streich spielen wollte und der Angeklagte so als Graf angesehen wurde. Zusätzlich wurde dieses Ansehen durch seine teure Kleidung, die er sich selbst genäht hatte, betont.

Die Pflichtverteidiger von Strapinski merkten an, dass dieser nie selbst behauptet hätte, er wäre ein Graf und dass diese Information allein durch den Kutscher und den Wirt, bei dem er übernachtete, verbreitet wurde. Der Angeklagte wollte sogar Goldach, den Ort, wo er übernachtet hatte, verlassen. Er tat dieses jedoch nicht, weil er hungerte.

Auch von der Polizei wurde gesagt, dass Strapinski nie behauptet hätte, er wäre ein Graf, jedoch dieses auch nicht geleugnet hätte. In seiner Vergangenheit war er nie sonderlich durch Verbrechen aufgefallen.

Nach den Aussagen der Polizei folgte die Zeugenbefragung. Als erstes wurde seine Frau Nettchen befragt. Sie erzählte den Fall aus ihrer Sicht und kam zu dem Schluss, dass Strapinski der Tat nicht schuldig wäre. Danach erfolgte die Befragung von Melcher Böhni, der eigentlich Nettchen bestimmt war. Er konnte keine genauen Aussagen tätigen. Zuletzt wurde der Amtsrat, der Vater von Nettchen, befragt. Er hatte die Ansicht, dass Wenzel Strapinski sich mit Absicht als Graf ausgegeben hätte, um Nettchen als Frau zu bekommen. Der ehemalige Schneidermeister, der die Täuschung aufgedeckt hatte, war zur Sitzung nicht erschienen.

Die Staatsanwälte waren der Meinung, dass Nettchen vielleicht aus Liebe zum Angeklagten gelogen hat und dass ihre Aussagen aus diesem Grund nicht beachtet werden dürfen.

Die Pflichtverteidiger schlugen eine Geldstrafe in Höhe der Schulden vor.

Das endgültige Urteil für Wenzel Strapinski beläuft sich über die vorgeschlagene Geldstrafe in Höhe der Schulden und zusätzlich über eine Haftzeit von 2 Jahren.

 
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Letzte Bearbeitung: 08.04.2019, 20:07

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